Abschlagsklausel

in Tarifvertrag oder Einzelarbeitsverträgen enthaltene Klausel, wonach weibliche Arbeitskräfte allgemein und schematisch nur einen bestimmten (geringeren) Prozentsatz des Tariflohnes erhalten. Verstösst gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG Gleichberechtigung) und ist daher nichtig.




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