actio negatoria

Abwehrklage, die dem Schutz der Rechtsobjekte, z. B. des Eigentums, dient; Ziel: a) Feststellung der Freiheit des Eigentums von der behaupteten Beschränkung; b) Herstellung des Zustandes, der bestünde, wenn die Störung zur Zeit der Rechtshängigkeit beseitigt worden wäre.

Eigentumsstörungen.




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