Aktueller Rentenwert

Im Sozialrecht :

Rentenberechnung

Der aktuelle Rentenwert (§ 68 SGB VI) entspricht der früheren allgemeinen Bemessungsgrundlage und ist zusammen mit der Summe der persönlichen Entgeltpunkte und dem Rentenartfaktor bestimmend für die Höhe von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. § 64 SGB VI). Der aktuelle Rentenwert dient dazu, die Renten an das aktuelle Lohnniveau anzupassen. Um dies sicherzustellen, wird der aktuelle Rentenwert grundsätzlich zum 1. Juli jeden Jahres durch einen neuen aktuellen Rentenwert ersetzt (§ 65 SGB VI). Die Bestimmung des aktuellen Rentenwertes erfolgt jeweils bis zum 31. 3. jeden Jahres durch VO der BReg (§ 69 I SGB VI).




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