Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch

Vorläufer des geltenden Handelsgesetzbuchs. Es war von 1861-1900 in Kraft.

(ADHGB) ist das (mangels [zentral]staatlicher Gesetzgebungszuständigkeit nur in gemeinsamen Verhandlungen inhaltlich abgesprochene, ab 1861 durch Einzelgesetze der etwa 35 Bundesstaaten des Deutschen Bundes (einschließlich Österreichs) in Kraft gesetzte Handelsgesetzbuch, das 1871 im Deutschen Reich (ohne Österreich) als Reichsgesetz übernommen und zum 1.1. 1900 durch das (1938 auf Österreich erstreckte) Handelsgesetzbuch vom 10.5. 1897 ersetzt wurde.




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