sind Grundstücke stillgelegter Anlagen sowie Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. S. a. Altablagerungen, Altlasten.
Vorheriger Fachbegriff: Altsparer | Nächster Fachbegriff: Altstoffverzeichnis
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Blindsekunde | Kapitalersatzrecht | Lizenzvertrag
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net