Amtsvorsteher

= Behördenleiter.

grundsätzlich ehrenamtlich tätiger Leiter der Amtsverwaltung (Ämter) in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Er wird vom Amtsausschuss gewählt. Dem Amtsvorsteher obliegt (als Vollzugsorgan) die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Amtsausschusses und (als Vertretungsorgan) die Vertretung des Amtes in Rechts-und Verwaltungsangelegenheiten.




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