Anknüpfung, subsidiäreHilfsweise zur Verfügung gestellter weiterer Anknüpfungspunkt, um einen Normenmangel zu vermeiden, wenn die gewünschte Rechtsfolge nach dem primären Anknüpfungspunkt nicht eintritt.
Weitere Begriffe : Gemeinsame Agrarpolitik | Kommandite | Absolutio ab instantia |
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