Anrechnungsfähige Versicherungsjahre

Die Zahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre war bis zum Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes 1992 einer jener Faktoren, die die Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmten. Das seit dem 1. 1. 1992 geltende Rentenrecht verwendet den Terminus nicht mehr, inhaltlich wird die Zahl jener Jahre, die sich rentensteigernd auswirken, jedoch weiterhin bei der Bestimmung der persönlichen Entgeltpunkte berücksichtigt.




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