Anstandsschenkung

unentgeltliche Zuwendung mit der Rücksicht auf den Anstand. Eine solche ist dann zu bejahen, wenn die Zuwendung in den sozialen Kreisen des Schenkers nicht unterbleiben könnte, ohne dass der Schenker an Achtung und Ansehen verlieren würde.
Übliche Gelegenheitsgeschenke, Zuwendung eines Grundstücks als Anerkennung für eine langjährige Pflegeleistung. Pflichtschenkung

Schenkung a. E.




Vorheriger Fachbegriff: Anstaltsvormundschaft | Nächster Fachbegriff: Ansteckende Krankheiten


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen