Appellation

(lat.), Anrufung eines Gerichts höherer Ordnung.

ist im spätmittelalterlichen und neuzeitlichen Recht die Anrufung eines höheren Gerichts zwecks Überprüfung einer Entscheidung. Lit.: Weitzel, J., Der Kampf um die Appellation ans Reichskammergericht, 1976

= Anrufung eines höheren Gerichts (lat. appellare).




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