Arbeitnehmerüberlassung
    
                      Leiharbeitsverhältnis.
Im Sozialrecht: 
Personal-Service-Agentur
Im Arbeitsrecht: 
Leiharbeitsverhältnis. 
 ist die Überlassung eines Arbeitnehmers an einen (zweiten) Arbeitgeber durch einen (ursprünglichen) Arbeitgeber. Lit.: Freckmann, A., Arbeitnehmerüberlassung, 2002; Schüren, P/Hamasnn, W., ArbeitnehmerÜberlassungsgesetz, 3. A. 2007; Thüsing, G., ArbeitnehmerÜberlassungsgesetz, 2005; Boemke, B./Lembke, M., ArbeitnehmerÜberlassungsgesetz, 2. A. 2005 
 Leiharbeitsverhältnis. 
 Leiharbeitsverhältnis. 
                     
        
        
        
       
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