Arbeitsanfallein Unfall während der Arbeitsleistung oder auf dem Arbeitsweg (Wegeunfall); berechtigt den Arbeitnehmer, die Leistungen der sozialen Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen; der Arbeitgeber selbst oder schuldige Kollegen haften nur, wenn sie den Unfall vorsätzlich herbeigeführt haben und das strafgerichtlich festgestellt ist.
Weitere Begriffe : auswärtige Angelegenheiten | Wahlvorbereitungsurlaub | Kommunale Wahlbeamte |
|