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Üblicherweise sind förmliche Gesetze, Rechtsverordnungen und Satzungen in Paragraphen gegliedert. Das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder sind in A. statt in Paragraphen gegliedert. Gleiches gilt i. d. R. für völkerrechtliche Verträge wie z. B. auch EU-Vertrag und AEUV. Gesetze zur Änderung bestehender Gesetze (Änderungsgesetze) sind i. d. R. in A. gegliedert (Artikelgesetz). Auch in A. gegliedert sind die bayer. Landesgesetze, nicht aber die bayer. Landesverordnungen.

Manche Gesetze sind nicht in Paragraphen, sondern in Artikel eingeteilt, so das Grundgesetz, das Wechsel- und das Scheckgesetz. Das gilt auch für die meisten internationalen Verträge. In der Sache bedeutet es aber keinen Unterschied, ob ein Gesetz in Artikel oder Paragraphen eingeteilt ist.




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