Aufwertung

die Erhöhung des Wechselkurses der eigenen Währung im Verhältnis zu anderen Währungen, insbesondere zum US-Dollar. Die A. verteuert die Ausfuhr, weil für dieselbe Ware zwar in Auslandswährung dasselbe erlöst wird, der Erlös aber nach eigener Währung weniger wert ist, und verbilligt umgekehrt die Einfuhr. Gegensatz: Abwertung, die die gegenteilige Wirkung hat.

ist die Erhöhung des Wechselkurses einer Währung im Verhältnis zum Goldwert oder anderen Währungen. Durch sie wird die Einfuhr verbilligt und die Ausfuhr verteuert. Ihr steht die Abwertung gegenüber. Lit.: Hahn, //., Währungsrecht, 1990

Als A. i. w. S. bezeichnet man jede Erhöhung des Außenwerts einer Währung. Gegensatz Abwertung. Sie erfolgt i. d. R. durch Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten (Devisen) und verbilligt Importe und verteuert Exporte. Als A. i. e. S. wird in Systemen fester Wechselkurse die Anhebung des festgesetzten Wechselkurses bezeichnet. Diese währungspolitische Maßnahme dient der Beseitigung eines dauernden Zahlungsbilanzüberschusses, insbes. wenn aus diesem eine anderweitig nicht zu steuernde inflatorische Ausweitung des Geldvolumens erwächst. Da feste Wechselkurse selten sind - die Bindung an den US-Dollar im Rahmen des Internationalen Währungsfonds ist lange weggefallen - sind A. i. e. S. zumindest auf modernen Finanz- und Kapitalmärkten sehr rar. S. a. Interventionspunkte.




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