Aussenwirtschaftsgesetzregelt den Wirtschaftsverkehr (Ein- und Ausfuhr von Waren, Kapital usw.) mit dem Ausland; dieser ist im Grundsatz frei, soweit nicht das A. oder die aufgrund seiner Ermächtigung erlassene
Weitere Begriffe : Hecke | Hinterziehungszinsen | Abschlagszahlung |
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