Börsenorganesind der Börsenrat (§ 12 BörsG), die Börsengeschäftsführung (§ 15), die Handelsüberwachungsstelle (§ 7) und der Sanktionsausschuss (§ 22). Sie üben öffentlich-rechtliche Funktionen aus. S. a. Börse.
Weitere Begriffe : Teppichboden | Schwachsinn | Zufallsfunde |
|