Beherbergungsvertrag

ein im Rahmen der gewerbsmässigen Aufnahme von Fremden in einem Hotel, Gasthaus oder Pension geschlossener Vertrag, der die entgeltliche Überlassung eines Zimmers (Mietvertrag) und sonstige Nebenleistungen (Frühstück,
Heizung, Bedienung) zum Gegenstand hat. Gastwirtshaftung.

Gastwirtshaftung.




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