ausschliessliches Recht des Staates, bestimmte Mineralien zu schürfen und zu fördern (z. B. Steinkohle, Steinsalz). Bergbau, Mineralgewinnungsrecht.
ist im mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht die ausschließliche Berechtigung des Königs, später der Landesherren an den Bodenschätzen. Regal Lit.: Philipp, W., Bergregal und Staats Vorbehalt, 1962