Besetzung der Gerichte

Hierzu s. bei den einzelnen Gerichtszweigen und Gerichtsstufen (Arbeitsgericht, Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungs-, Oberverwaltungsgericht, Sozialgericht, Landessozialgericht, Finanzgericht usw.) sowie Anhang VI: Überblick über das gesamte Gerichtswesen. S. ferner Quorum.




Vorheriger Fachbegriff: Besenreine Rückgabe | Nächster Fachbegriff: Besetzungseinwand


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen