Bezugsaktien

sind die neuen (jungen) Aktien, die eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien bei einer bedingten Kapitalerhöhung ausgibt, d. h. einer Erhöhung, von der im Rahmen der Ausübung des Bezugsrechts Gebrauch gemacht wird (§ 192 I AktG).

eine Aktie, die im Zuge einer bedingten Kapitalerhöhung nach Ausübung des Bezugsrechts und nach voller Leistung des im Kapitalerhöhungsbeschluss festgesetzten Gegenwertes vom Vorstand ausgegeben wird (§ 199 AktienG). Mit jeder Ausgabe einer B. erhöht sich das Grundkapital um den Nennbetrag der B. § 200 AktienG.




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