Bezugsscheindie bei einer bedingten Kapitalerhöhung abgegebene Erklärung, das Bezugsrecht auszuüben (§ 198 AktienG); entspricht dem Zeichnungsschein bei der gewöhnlichen Kapitalerhöhung.
Weitere Begriffe : Blindenpflegegeld | Auftragsverwaltung | Ortsgericht |
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