Blanko

(span, "weiss"), leer, unausgefüllt; z. B. Blanko-Scheck: unterschriebener Scheck ohne Angabe des Geldbetrages. -

(Adv.) weiß, unausgefüllt




Vorheriger Fachbegriff: Blankettvorschrift | Nächster Fachbegriff: Blankoadoption


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen