Blockwahl

ist die Wahl, bei welcher der Wähler in einem einheitlichen Wahlvorgang ebenso viele Kandidaten wählen muss wie Stellen durch die Wahl zu besetzen sind. Lit.: Schmidt, R., Das Blockwahlsystem in der SPD, 1970

Von B. spricht man, wenn in einem Wahlgang mehrere Personen gleichzeitig zu wählen sind und jeder Wähler eine bestimmte Zahl von Stimmen abgeben muss, so dass bei Abgabe von weniger Stimmen seine Stimmabgabe ungültig ist. Dieses vor allem bei parteiinternen Wahlen (z. B. Delegiertenwahlen) geübte System fördert zwar das Interesse der Mitglieder an Personalentscheidungen, birgt aber die Gefahr, dass Minderheiten zur Wahl ihnen nicht genehmer Personen gezwungen werden. Der BGH hat an die Zulässigkeit der B. strenge Anforderungen gestellt (nur bei angemessenem Verhältnis zwischen Mitgliederzahl und abzugebenden Stimmen; NJW 1974, 183).




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