Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

war bis 1. 5. 2002 die Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Versicherungsunternehmen. Aufgaben und Befugnisse sind unter Zusammenlegung mit den Bundesaufsichtsämtern für Kreditwesen und Wertpapierhandel auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übergegangen.

Sitz in Berlin, Bundesoberbehörde, die die Aufsicht über private Versicherungsunternehmen und Bausparkassen ausübt; das B. muss u.
a. die Tarife der Kfz-Haftpflichtversicherung genehmigen. Versicherungsbedingungen, allgemeine.




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