Bundesmittelbehörde

Behörde des Bundes in der bundeseigenen Verwaltung, die den obersten Bundesbehörden unmittelbar nachgeordnet sind und im Gegensatz zu den Bundesoberbehörden - nur für einen Teil des Bundesgebietes zuständig sind (z.B. die Oberfinanzdirektion). Ihnen nachgeordnet sind die unteren Bundesbehörden.

sind Behörden der bundeseigenen Verwaltung mit Verwaltungsunterbau auf mittlerer Ebene.

Verwaltungsbehörden (Aufbau); Ausführung von Gesetzen.




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