Bundesrechnungshof

Rechnungsprüfungsbehörde des Bundes; seine Mitglieder haben richterliche Unabhängigkeit. Der B. überwacht das Haushaltsgebaren der Bundesbehörden und der Landesverwaltungen, soweit sie Bundesmittel bewirtschaften (Bundesauftragsverwaltung); a. Rechnungshof.

(Art. 114 GG) (in Frankfurt am Main) ist der Rechnungshof (oberste Rechnungsprüfungsbehörde) des Bundes, der die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung und Wirtschaftsführung des Bundes prüft. Lit.: Meissner, C., Der Bundesrechnungshof als soziale Organisation, 1995

Rechnungshöfe.




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