Rechnungshof

unabhängige oberste Bundes- bzw. Landesbehörde (Bundes-R. mit Sitz in Frankfurt a.M. sowie R. der einzelnen Länder), die die Rechnungslegung und damit zugleich die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Hand überprüft.

ist die oberste und unabhängige Bundes-( Bundesrechnungshof) bzw. Landesbehörde zur Prüfung des Bundeshaushaltes bzw. der Länderhaushalte; kommunale Haushalte werden von Prüfungsverbänden, die auf Landesebene organisiert sind, überprüft.

(z.B. für den Bund Art. 114 II GG) ist das Staatsorgan sowohl des Bundes wie der Länder (sowie z.B. auch der Europäischen Union), das die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung und Wirtschaftsführung überprüft. Die Rechnungsprüfung dient der Kontrolle der gesamten Verwaltung und ist für den Bund näher geregelt in den §§ 88ff. BHO. Danach ist u.a. festzustellen, ob wirtschaftlich und sparsam verfahren wird und ob die Aufgabe mit geringerem Personalaufwand oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden kann. Lit.: Friedmann, B., Der Europäische Rechnungshof, 1994; Mayer, P., Die Erfolgskontrolle von Subventionen durch die Rechnungshöfe, 2001




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