= Anspruch auf Rückgewähr des ohne Rechtsgrund erlangten Besitzes (ungerechtfertigte Bereicherung, 2 b).
Vorheriger Fachbegriff: condictio ob turpem vel iniustam causam | Nächster Fachbegriff: condictio sine causa
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Heer | Erbbauzins | Bundesbodenschutzgesetz
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews