Erbbauzins

Erbbaurecht.

ist das in wiederkehrenden Leistungen zu entrichtende Entgelt für die Bestellung eines Erbbaurechts (§ 9 ErbbauVO). Lit.: Linde, T., Erbbaurecht und Erbbauzins, 3. A. 2001

Erbbaurecht.




Vorheriger Fachbegriff: Erbbaurecht | Nächster Fachbegriff: erbbiologisch


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen