Consensus omnium

(lat. = Übereinstimmung aller) ; wird eine tatsächliche, nicht bloss vorübergehende gleichmässige Übung innerhalb einer Gemeinschaft auch für die Zukunft von dieser Gemeinschaft als massgebliche Verhaltensnorm angesehen ( =
C. o.), so hat die Übung den Charakter von Gewohnheitsrecht.




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