Consilium

im Mittelalter der Hofrat des Königs, der aus den berufsmässigen und beeidigten Ratgebern und Vertrauensmännern des Königs bestand.




Vorheriger Fachbegriff: Consensus-Verfahren | Nächster Fachbegriff: Consolidator


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen