Datensicherheit

(Datensicherung): Gesamtheit aller organisatorischen und technischen Regelungen und Maßnahmen, mit denen ein unzulässiger Umgang mit personenbezogenen Daten (Daten, personenbezogene) verhindert und die Integrität und Verfügbarkeit der Daten und deren Verarbeitungsanlagen erhalten werden sollen. Während der Datenschutz den Einzelnen vor Beeinträchtigungen schützen will, dienen Maßnahmen der Datensicherung vorrangig dem Schutz der Daten selbst. So muss durch technische Vorkehrungen verhindert werden, dass Unbefugte Zutritt zu oder Zugriff auf Datenverarbeitungsanlagen haben, Berechtigte nur innerhalb ihrer konkreten Zuständigkeit zugreifen können oder Verarbeitungen protokolliert werden.

Durch G v. 17. 12. 1990 (BGBl. I 2834) m. Änd. wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik errichtet. Es soll diese bei der technischen Verarbeitung und Übertragung von Informationen im Bereich der öffentl. Verwaltung fördern, z. B. durch Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, z. B. durch Beratung oder Erteilung von Sicherheitszertifikaten.




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