Deichwesen

Zum Schutz gegen Hochwasser und Sturmflut werden aufgrund des Wasserverbandgesetzes von 1937 Deichverbände gegründet, deren Mitglieder kraft Gesetzes die Eigentümer der gefährdeten Grundstücke sind. Die Deichverbände sorgen für die nötigen Bauten und Anlagen und unterhalten eine Deichpolizei (Wasser- und Bodenverbände).




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