DENIC

(Deutsches Network Information Center) ist die Vergabestelle für Internet-Domain-Namen mit der Kennung .de. Die D. ist eine eingetragene Genossenschaft. Sie muss eine bestehende Registrierung nur aufheben, wenn offenkundig ist, dass einem anderen Interessenten ein besseres Recht zusteht.




Vorheriger Fachbegriff: Denaturalisierung | Nächster Fachbegriff: Denkgesetze, Verstoß gegen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen