Deutscher Ethikrat

Der D. E. wird auf der Grundlage des E.-G v. 16. 7. 2007 (BGBl. I 1385) gebildet. Er befasst sich mit den wesentlichen geistes- und naturwissenschaftlichen Fragen der deutschen Gesellschaft und ihren Auswirkungen auf Individuum und Gesellschaft, fördert deren Diskussion in der Öffentlichkeit, erarbeitet Stellungnahmen für Legislative und Exekutive u. a. m. Er hat die Funktion des Nationalen Ethikrates übernommen und setzt sich aus 26 Personen zusammen, die für maximal 8 Jahre berufen werden können.




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