Dienstenthebungvorläufige Massnahme, wenn gegen den Beamten ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet wird od. worden ist (vgl. §91 BundesdisziplinarO), kann auch mit Kürzung der Dienstbezüge verbunden sein.
Weitere Begriffe : Besitzerwerb | Sozialstaatlichkeit | Feststellungsklage |
|