Differenzierungsprinzip

Grundprinzip im Rahmen der Ausgestaltung des Strafvollzuges, wonach die Gefangenen nach gleichen Klassifikationsmerkmalen aufgeteilt werden müssen, die gegebenenfalls in einer eigenen Anstalt inhaftiert werden, um den Bedürfnissen dieser Gruppe hinreichend zu entsprechen.




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