Diplomatisches Korps

Gesamtheit der Diplomaten in einer Hauptstadt. - Sie geniessen diplomatischen Status, der ihnen zahlreiche Vorrechte gewährt; erhöhter Schutz im Gastland, Anspruch auf die üblichen Ehren, Befreiung von der Gerichtsbarkeit des Gastlandes (Immunität, Exterritorialität), Freiheit des amtlichen Verkehrs mit dem Heimatstaat, Anspruch auf persönliche Unantastbarkeit (vor allem gegenüber Polizei und sonstigen Vollzugsorganen), Unverletzlichkeit der Dienst- und Wohngebäude, Vorteile bei der Besteuerung und das Kapellenrecht (Recht auf Abhaltung von Gottesdiensten der eigenen Religion). Persona ingrata. Die einzelnen Arten von Diplomaten können verschiedene Abstufungen des diplomat. Status besitzen. -

Gesamtheit der bei einem Staat beglaubigten Vertreter fremder Staaten.

(Corps diplomatique = CD) ist der Sammelbegriff für die Angehörigen der diplomatischen Vertretungen in einem bestimmten Land. Das Außenministerium des Empfangstaates führt eine Liste der zum d. K. gehörenden Personen („Diplomatische Liste“). Sprecher des d. K. ist der Doyen. Gegenstück ist das Konsularkorps (Corps consulaire = CC).




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