DM-Bilanzgesetz

vom 21. 8. 1949. Es ordnete für alle zur Führung von Handelsbüchern verpflichteten Kaufleute mit Sitz im Währungsgebiet die Aufstellung einer EUR-Eröffnungsbilanz zum 21. 6. 1948 (Tag der Währungsreform) an. Damit erfolgte eine Neubewertung der Kapital Verhältnisse.




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