Durchschnittsätze

Zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens ist in bestimmten Fällen eine Besteuerung nach D. vorgesehen.

1. Einkommensteuer:
bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 a EStG).

2. Umsatzsteuer:

a) Nach § 23 UStG kann der BMF für Gruppen von Unternehmern für die abziehbaren Vorsteuerbeträge und für die zu entrichtende Umsatzsteuer (Ausgangsteuer) D. festsetzen, die auf Antrag anzuwenden sind. Die Vorsteuerpauschalierung ist in §§ 69, 70 UStDV geregelt, Umsatzsteuer, 10. b) Als Regelbesteuerung der Umsätze eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs betrugen die D. für die Umsatzsteuer bis 31. 12. 2006 in Bezug auf Ausgangsumsätze 5 v. H., 9 v. H. oder 16 v. H. (§ 24 UStG). Ab 1. 1. 2007 steigen diese auf 5,5 v. H., 10,7 v. H. oder 19 v. H. Die Vorsteuer wurde bis 31. 12. 2006 mit 5 v. H. bzw. 9 v. H. fingiert. Ab 1. 1. 2007 erhöhen sich die Vorsteuerbeträge auf 5,5 v. H. und 10,7 v. H.




Vorheriger Fachbegriff: Durchreisevisum | Nächster Fachbegriff: Durchschnittsbewertung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen