EheGVOdie Verordnung Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen (Abk. EheGVO oder Brüssel IIa Verordnung) gilt seit dem 1.3.2005. Sie enthält direkte Zuständigkeitsvorschriften sowie Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln im Bereich der Ehe- und Kindschaftssachen und gilt unmittelbar zwischen den Mitgliedsstaaten.
Weitere Begriffe : Enkel | Notarielle Beurkundung | Eingangsbereich einer WfbM |
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