Eigenbeteiligung

Viele Versicherungen bieten ihren Kunden an, eine Eigenbeteiligung im Schadensfall zu vereinbaren, im Gegenzug senken sie die Prämie. Damit bezwecken sie, dass die Versicherungsnehmer sich kostenbewusster verhalten, d. h. weniger Leistungen beanspruchen.

Häufig kommen Eigenbeteiligungen beim Rechtsschutz vor. Z.B. entrichtet der Versicherte selbst eine festgelegte Summe der Kosten einer Rechtsberatung oder eines Prozesses, während das Versicherungsunternehmen lediglich den darüber hinausgehenden Betrag übernimmt. Ebenso sehen die gesetzlichen Krankenkassen steigende Zuzahlungen bei Arznei- und Verbandmitteln, beim Zahnersatz und bei Krankenhausaufenthalten vor.
Siehe auch Selbstbeteiligung, Zuzahlung




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