Versicherungsnehmer

(z. B. § 1 VVG) ist die Person, die auf Grund eines Versicherungsvertrags ein Risiko bei einem Versicherungsunternehmer versichert. Lit.: Herrmann, A., Sicherungsabtretung und Verpfändung der Ansprüche, 2003

ist der Vertragspartner des Versicherers, der bei diesem eine Versicherung für sich oder eine andere Person nimmt, also einen Versicherungsvertrag zur Absicherung gegen ein bestimmtes Risiko abschließt. Versicherungsnehmer (VN) kann entweder eine natürliche Person oder eine juristische Person sein. Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der als Vertragspartner die Zahlung der vereinbarten Prämie an den Versicherer schuldet und der über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag verfügen und Ansprüche gegen diesen geltend machen kann. Für Besonderheiten in Zusammenhang mit der Beteiligung Dritter an dem Versicherungsverhältnis siehe auch unter Bezugsberechtigung, Gefahrsperson und versicherte Person.

Versicherungsvertrag (1).




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