Eigenschaften

sind alle wertbildenden Faktoren (nicht aber der Wert selbst!) einer Sache, die auf der natürlichen Beschaffenheit oder den tatsächlichen oder rechtlichen Beziehungen zur Umwelt beruhen und den fraglichen Gegenstand unmittelbar kennzeichnen (vgl. Palandt/Heinrichs § 119 Rn. 24).




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