Verhandlungsverfahren

Das V. (auch: freihändige Vergabe) ist ein Vergabeverfahren, bei dem sich der Auftraggeber mit oder ohne vorherige öffentliche Aufforderung zur Teilnahme an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln (§ 101 V GWB). Das V. mit vorheriger Vergabebekanntmachung ist das Regelverfahren nach der VOF; für Vergabeverfahren nach VOB/A (VOB) und VOL/A (VOL) kommt es nur ausnahmsweise in Frage.




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