Einheitliches UN-Kaufrecht

ist das durch das Wiener CISG-Übereinkommen geschaffene Kaufrecht. Ihm hat der Bundestag durch Gesetz vom 5. 7. 1989 zugestimmt. Am 1. 1. 1991 trat es in Kraft. Lit.: Schlechtriem, P., Internationales UN-Kaufrecht, 3. A. 2005; Wiener UN-Kaufrecht, Recht der Schuldverhältnisse, bearb. v. Magnus, U., 2005 (Staudinger)




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