(lat.), Auswanderer; insbes. wenn der Heimatstaat aus politischen Gründen freiwillig oder gezwungenermassen verlassen wurde.
Vorheriger Fachbegriff: Emeritierung | Nächster Fachbegriff: Emigration
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Zinsen | Volksgesetzbuch | Namensrecht
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews