Energie-Charta

Der Internationale Vertrag über die E. v. 17. 12. 1994 (BGBl. 1997 II 4) schafft den rechtlichen Rahmen für die Förderung langfristiger Zusammenarbeit im Energiebereich. Dazu regelt er z. B. Handel, Förderung u. Schutz von Investitionen, Souveränität über Energievorkommen und Umweltaspekte. Das Protokoll zur E. vom selben Tag (BGBl. 1997 II 102) zielt u. a. darauf ab, Energieeffizienzpolitik im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung zu fördern und Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, die Produzenten und Verbraucher zu bewegen, Energie so sparsam und umweltfreundlich wie möglich zu nutzen. S. a. Erneuerbare Energien.




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