erhebliche Gefahr

Steigerungsform der konkreten Gefahr die eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut, wie den Bestand des Staates, Leben, Gesundheit, Freiheit oder nicht unwesentliche Vermögenswerte bedeutet. In einigen Bundesländern erfordert die Erhebung personenbezogener Daten (Datenerhebung) eine erhebliche Gefahr.




Vorheriger Fachbegriff: Erheblich Pflegebedüftige | Nächster Fachbegriff: Erheblichkeit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen