Erwerbsfähigkeit

Im Sozialrecht :

> Arbeitslosengeld II

Fähigkeit, durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen. Wesentliche Sozialleistungsbereiche bezwecken den Ausgleich bei Reduzierung oder Aufhebung der Erwerbsfähigkeit. Im Rentenversicherungsrecht geschieht dies durch die Leistungstatbestände der Berufsunfähigkeitsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente, gesetzlich reformiert durch die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit seit 1. 1. 2001. Im sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung bemisst sich im Falle z.B. von Wehrdienstbeschädigungen oder Arbeitsunfällen der gesetzliche Ausgleich nach dem Maßstab der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (im BVG ab 2008 nach dem Grad der Schädigungsfolge/GdS) Dabei wird eine im sozialrechtlichen Sinn wesentliche
kausale Beeinträchtigung in Form einer Krankheit, eines Gebrechens oder einer Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte verlangt.




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